BLOGBEITRAG
30. April 2015 · 2 KommentareBrotgewicht
Beschreibung:
Das Mindestgewicht für Brot ist rechtlich auf 250 g festgelegt. Unter dieser Grenze handelt es sich um Kleingebäcke. Noch bis 1989 musste ein Brot mindestens 500 g wiegen. Backwaren mit Gewichten zwischen 250 g und 500 g gab es aus rechtlicher Sicht nicht. Die weite Verbreitung französischer Baguettes und anderer Backwaren in diesem ungeregelten Gewichtsbereich führte zu einer Zulassung von 400 g-Broten. Seit 1993 gilt die 250 g-Regel, die den freien Handel innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ermöglichen soll. Eine verbindliche Gewichtsvorschrift für Brote gibt es seitdem nicht mehr.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit und Kundenfreundlichkeit werden in Deutschland dennoch viele Brote in festen Gewichtsklassen gebacken (z.B. 500 g, 750 g, 1000 g, 1500 g). Sind Brote nach Gewicht ausgewiesen, dürfen Sie dieses Gewicht um maximal 30 g (bei 500 g- und 1000 g-Broten) bzw. 3% (bei schwereren Broten) unterschreiten (zulässige Minusabweichung).
Quellen:
Schünemann, Huber
Dieter Benz
15. Dezember 2020 um 17:19
Hallo. Habe heute ein Brot gekauft(SB) dachte es ist 1kg , sehe aber daheim auf der Tüte 800gr. Ist das eigentlich erlaubt? 500,750 oder 1000 Gramm kenne ich, aber 800?.Danke für eine Information Dieter Benz
Horst-Kevin
20. Dezember 2020 um 12:08
„Seit 1993 gilt die 250 g-Regel, die den freien Handel innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ermöglichen soll. Eine verbindliche Gewichtsvorschrift für Brote gibt es seitdem nicht mehr.“ (Siehe oben)