Brotgewicht

Das Mindestgewicht für Brot ist rechtlich auf 250 g festgelegt. Unter dieser Grenze handelt es sich um Kleingebäcke. 

Noch bis 1989 musste ein Brot mindestens 500 g wiegen. Backwaren mit Gewichten zwischen 250 g und 500 g gab es aus rechtlicher Sicht nicht. Die weite Verbreitung französischer Baguettes und anderer Backwaren in diesem ungeregelten Gewichtsbereich führte zu einer Zulassung von 400 g-Broten. 

Seit 1993 gilt die 250 g-Regel, die den freien Handel innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ermöglichen soll. Eine verbindliche Gewichtsvorschrift für Brote gibt es seitdem nicht mehr. 

Aus Gründen der Vergleichbarkeit und Kundenfreundlichkeit werden in Deutschland dennoch viele Brote in festen Gewichtsklassen gebacken (z.B. 500 g, 750 g, 1000 g, 1500 g). Sind Brote nach Gewicht ausgewiesen, dürfen sie dieses Gewicht um maximal 30 g (bei 500 g- und 1000 g-Broten) bzw. 3 % (bei schwereren Broten) unterschreiten (zulässige Minusabweichung).

16. August 2021
3 Kommentare

Quellen

Buch „Lernfelder der Bäckerei – Produktion“ von Claus Schünemann

Buch „Europäische Kleingebäcke“ von Hans Huber

© 2009-2024 · ploetzblog.de von Lutz Geißler. Nutzung nur für private, nichtkommerzielle und nichtöffentliche Zwecke. Jede öffentliche und jede kommerzielle Nutzung (z. B. Bücher, Medienbeiträge, Social Media inkl. YouTube, TikTok & Co.), auch in Auszügen, muss zwingend mit dem Rechteinhaber abgestimmt werden.

Dieses Dokument ist ein Druck der folgenden Internetseite: https://www.ploetzblog.de/baeckerlatein/brotgewicht/id=611a7503c30e586ffcd80775

Abgerufen am: 25. April 2024, 18:20 Uhr · © 2023, Lutz Geißler