Brotsorten

Andere Bezeichnungen: Brotbezeichnung, Brotname, Brotspezialität

In Deutschland sind die Brotsorten in den „Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs für Brot und Kleingebäck“ festgehalten. 

Je nach Mehlzusammensetzung und wertbestimmenden Zutaten ergeben sich vorgeschriebene Bezeichnungen. 

Beispiele:

BezeichnungWeizenanteil [%]Roggenanteil [%]Bemerkungen
Weizenbrot, Toastbrot> 90> 90 
Roggenbrot< 10> 90 
Weizenmischbrot> 50, < 90< 50 
Roggenmischbrot< 50> 50, < 90 
Weizenvollkornbrot> 90< 10Vollkornmehl
Roggenvollkornbrot< 10> 90Vollkornmehl
Vollkornbrot> 90 (beliebiges Mischungsverhältnis)Vollkornmehl

 

16. August 2021
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Quellen

Publikation „Leitsätze für Brot und Kleingebäck“ vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/LeitsaetzeBrot.pdf?__blob=publicationFile&v=5

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Abgerufen am: 28. März 2024, 19:22 Uhr · © 2023, Lutz Geißler