BLOGBEITRAG
30. April 2015 · 1 Kommentarkoscher
Beschreibung:
Begriff aus dem Judentum. Koschere Nahrung muss bestimmten religiösen Vorschriften in Herstellung und Zubereitung genügen. Außerdem sind bestimmte Lebensmittel oder Lebensmittelbestandteile verboten oder dürfen nur unter Auflagen erstanden werden.
So sind tierische Fette und Milchprodukte im Brot untersagt, ebenso Zusatzstoffe. Auch der Kauf von Brot ist festgeschrieben. Brot gilt nur als koscher, wenn es in einer Bäckerei gekauft wurde, die unter Aufsicht eines Rabbiners steht, oder bei der ein Angehöriger des jüdischen Glaubens den Backofen eingeschaltet hat.
Quellen:
Schroeder
Aktualisiert am 30. April 2015 |
Quasimodo
8. März 2018 um 00:25
Tierische Fette oder Milchprodukte im Brot sind nicht per se verboten. Es gilt jedoch, dass sie selbst den Kaschrutvorschriften entsprechen. Ausserdem dürfen Fleisch und Milch niemals zusammen zubereitet oder gegessen werden. Konkret heisst dies, dass im Butterzopf nicht gleichzeitig rauchgetrocknete Fleischstücken eingearbeitet werden. Ebenso wenig, darf man die Scheibe Butterzopf mit Aufschnitt belegen oder in Bratensauce getaucht werden.