Kleingebäck

Unter Kleingebäcken werden Backwaren mit einem Maximalgewicht von 250 g verstanden (z.B. Brötchen). 

Vorgaben für minimale Größen nach Volumen oder Gewicht bestehen nicht. Unterschiede zum Brot ergeben sich nicht durch die Zusammensetzung (Zutaten), sondern durch Größe, Form und Gewicht.

25. August 2021
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Quellen

Publikation „Leitsätze für Brot und Kleingebäck“ vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/LeitsaetzeBrot.pdf?__blob=publicationFile&v=5

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Abgerufen am: 5. Mai 2024, 22:42 Uhr · © 2023, Lutz Geißler